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  |  Gemeindepolitik  |  

Projekt Raumplanung4418

Dieser Beitrag zum Thema Raumplanung4418 soll Einblick geben, welche Veränderungen im Bereich der gemeindeeigenen Liegenschaften und der Entwicklung von öffentlichen Grundstücken in den kommenden Jahren geplant sind. Ein Projekt dieser Grössenordnung verläuft nicht immer so, wie man sich das zu Beginn vorgestellt hat. Damit die Ziele erreicht werden können, ist von allen Projektbeteiligten und der Bevölkerung Flexibilität und Offenheit für Lösungen erforderlich. Im Beitrag wird der Stand der Projektarbeiten im Dezember 2024 aus Optik des Co-Leiters der Arbeitsgruppe4418 geschildert. Einige Bilder finden Sie am Ende des Beitrages.

Die Infrastrukturen einer Gemeinde
Zu den diversen Aufgaben einer Gemeinde gehören auch der Bau und der Unterhalt ihrer Infrastrukturen. Darunter fallen insbesondere die Strassen, die Einrichtungen für Wasser und Abwasser, die Liegenschaften sowie die Friedhofanlagen. Deren Wiederbeschaffungswert erreicht für eine Gemeinde in der Grösse von Reigoldswil eine Summe im höheren zweistelligen Millionenbereich. Das dürfte wohl der Mehrheit der Bevölkerung gar nicht bewusst sein. Sind die Anlagen und Einrichtungen mal gebaut, müssen sie laufend unterhalten und bewirtschaftet werden, damit sie jederzeit ihre Funktion erfüllen und von der Bevölkerung genutzt werden können. Vernachlässigt man diese wichtigen Aufgaben drohen unliebsame Überraschungen, welche sich nicht zuletzt auch finanziell negativ auswirken können. Beim Bau und Unterhalt der Infrastrukturen steht jedoch nicht die Gemeinde allein in der Pflicht. Anpassungen bei Gesetzen, Normen und Richtlinien tragen ebenfalls ihren Anteil bei und nehmen mehr oder weniger Einfluss auf alle baulichen Tätigkeiten.

Öffentliche Infrastrukturen sind stets auch einem Wandel ausgesetzt. Bedürfnisse können sich im Laufe der Zeit verändern. Was bei der Projektierung einer Anlage/Einrichtung vor vielleicht 50 Jahren als sinnvoll und notwendig erachtet wurde, entspricht 50 Jahre später nicht mehr den Bedürfnissen. So gesehen stellt sich bei der Projektierung einer Einrichtung immer die Frage: Entspricht das, was wir jetzt planen auch den Bedürfnissen in 40 oder 50 Jahren. Bauen ist deshalb im öffentlichen Bereich in mancherlei Hinsicht stets eine grosse Herausforderung.

Projektstart 2020
Mit der Einsetzung eines gemeinderätlichen Beirates im Jahre 2018 wurden 3 Handlungsfelder ermittelt, welche für die Entwicklung der Gemeinde Reigoldswil von massgeblicher Bedeutung sind: Verwaltung/Dienstleistungen der Gemeinde, Gesundheit, Sozialhilfe und Standortförderung. Das Thema räumliche Entwicklung trat dann in den Vordergrund, als der bauliche Zustand des Gemeindezentrums sowie des Feuerwehrmagazins auf der Parzelle Nr. 415 analysiert wurde. Zwei unabhängig voneinander erarbeitete Berichte kamen zum Schluss, dass das Gemeindezentrum und das Feuerwehrmagazin in ihrem aktuellen Zustand für die Gemeinde wirtschaftlich nicht tragbar sind. Dazu kam die Erkenntnis, dass die Gemeinde das vorhandene Raumangebot des Gemeindezentrums für die künftigen Verwaltungstätigkeiten nicht mehr benötigt. Der Gemeinderat erkannte, dass dringender Handlungsbedarf für die Entwicklung der Parzelle Nr. 415 besteht. Zur fachlichen Unterstützung setzte er deshalb Ende 2020 die Steuerungsgruppe „Raumplanung4418“ ein.

Inhalt Raumplanung4418
Von der Entwicklung/Umnutzung der Parzelle Nr. 415 sind weitere Areale/Parzellen betroffen. Für die Dienstleistungen Verwaltungstätigkeit und Feuerwehr müssen neue Standorte evaluiert werden. Das Projekt wird dadurch weiträumig und entsprechend komplex. Die Steuerungsgruppe Raumplanung4418 hat deshalb entschieden, eine Entflechtung vorzunehmen und die einzelnen Fragestellungen in Teilprojekten zu bearbeiten.

Die Teilprojekte

- Aktualisierung kommunaler Richtplan
Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindliches Dokument und bildet das Dach aller weiteren Nutzungspläne einer Gemeinde. Er ist zudem Grundlage für die Revision des Zonenplans Siedlung. Eine separate Arbeitsgruppe hat mit Unterstützung eines Fachbüros den bereits vorhandenen Richtplan überarbeitet. Die Bevölkerung konnte in einem Mitwirkungsverfahren zum neuen Plan Stellung nehmen und Vorschläge einbringen. Dem aktualisierten Plan wurde an der Gemeindeversammlung vom 16.9.2024 zugestimmt. In den kommenden Jahren kann nun die Zonenplanrevision in Angriff genommen werden. Zudem hat der neue Richtplan auch die raumplanerische Grundlage für die Entwicklung der Parzelle Nr. 415 geschaffen.

- Umzug Verwaltung
Mit der geplanten Umnutzung der Parzelle Nr. 415, musste ein neuer Standort für die Gemeindeverwaltung gesucht werden. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Filiale der Kantonalbank BL am Dorfplatz 2 boten sich dafür als idealer neuer Standort für die Verwaltungstätigkeiten an. Die Eigentümer der Liegenschaft haben im 1. Semester 2024 die notwendigen Umbauarbeiten realisiert, so dass der Verwaltungsbetrieb anfangs August 2024 an diesem zentralen Standort aufgenommen werden konnte.

- Künftige Nutzung Parzelle Nr. 415; Wohnen, Dienstleistung, Gesundheitszentrum
Im kommunalen Richtplan ist festgehalten, dass die Gemeinde beabsichtigt, die Parzelle Nr. 415 einer Mischzone zuzuordnen, wobei insbesondere die Nutzungen Wohnen, Dienstleistung und Gesundheit vorgesehen sind. Die durchaus attraktive Lage der Parzelle Nr. 415 bietet sich für das Realisieren von Wohnraum bestens an. Zu diesem Schluss kamen u.a. auch die Teilnehmerinnen[RP1]  und Teilnehmer am Workshop vom Januar 2023 im Zusammenhang mit der Aktualisierung des kommunalen Richtplans.
Die aktuellen Räumlichkeiten der Hausarztpraxis können aus verschiedenen Gründen nur noch wenige Jahre genutzt werden. Dem Gemeinderat, der Bevölkerung und dem Team der Hausarztpraxis ist es ein hohes Anliegen, dass dieser medizinische Dienstleistungsbetrieb auch langfristig im Dorf angeboten werden kann. Es ist deshalb vorgesehen, dass auf dem Areal der Parzelle Nr. 415 auch Räumlichkeiten für die Gesundheitsversorgung geschaffen werden. Im Untergeschoss der Liegenschaften sollen die erforderlichen Parkplätze für alle Nutzenden realisiert werden.
Das Projekt soll soweit möglich auch Bereiche für die öffentliche Nutzung beinhalten. Das betrifft insbesondere die Umgebung sowie ggf. freie Räumlichkeiten in den Liegenschaften.

Über ein qualitätssicherndes Verfahren werden die Anliegen der Gemeinde in das Projekt einfliessen. Die Parzelle dient zudem als Ergänzung des Ortskerns, als Begegnungsort und sie bildet Teil der Achse Dorfplatz – Museum Feld – Parzelle Nr. 415.

Realisieren soll das Projekt ein Investor. Es ist vorgesehen das Grundstück im Baurecht abzugeben.

Damit andere Nutzungen auf der Parzelle Nr. 415 möglich sind, musste eine Zonenänderung vorgenommen werden. Über einen flächengleichen Abtausch mit einer anderen gemeindeeigenen Parzelle, wurde an der Gemeindeversammlung vom 15. April 2024 einer Mutation von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Kernzone 3 zugestimmt.
Ein Fachbüro hat auf der Basis der vorhandenen Unterlagen und Bedürfnisse ein Vorprojekt ausgearbeitet. Dieses bildet u.a. Grundlage für die Kontakte mit interessierten Investoren.

- Standort Feuerwehr und Arealentwicklung Parzelle Nr. 1107 (Werkhofareal)
Von der Umnutzung/Entwicklung der Parzelle Nr. 415 ist auch die Verbundfeuerwehr Wasserfallen betroffen. Eine Evaluation ergab, dass die Parzelle Nr. 1107 (Werkhofareal seitlich Kantonsstrasse) der ideale neue Standort für die Feuerwehr ist. Mit der Absicht der Unterbringung einer weiteren Dienstleistung auf diesem Areal und im Wissen, dass auch beim Werkhof mittelfristig baulicher Handlungsbedarf besteht und die Wertstoffsammelstelle bei der Nutzung und Bewirtschaftung optimiert werden muss, wurde beschlossen, dass mit Unterstützung eines Planungsbüros eine Studie zur Arealentwicklung ausgearbeitet werden soll. Die Studie liegt bis Ende 2024 vor.

- Information und Kommunikation
Dem Gemeinderat und der Steuerungsgruppe ist es ein hohes Anliegen, die Bevölkerung regelmässig und umfassend über den Stand der Projektarbeiten zu informieren. Das geschieht an Informationsveranstaltungen, über den ‘Reigetschwiler BOTT’, anlässlich von Gemeindeversammlungen und/oder über die Webseite der Gemeinde.

Fazit und Ausblick: Der Kanton fordert die Gemeinden auf sich zu entwickeln. Das Projekt Raumplanung4418 beinhaltet ein hohes Entwicklungspotential für die Gemeinde Reigoldswil. Mit der Umsetzung und Realisierung der geplanten Massnahmen können der Bevölkerung für die Zukunft zeitgemässe und nachhaltige Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. Das sind nicht zuletzt auch optimale Voraussetzungen für attraktive Arbeitsplätze.

Beitrag Heimatkunde Reigoldswil zum Thema Gemeindeentwicklung, verfasst Ende 2024 durch René Plattner, Co-Leiter Arbeitsgruppe Raumplanung4418